Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://portia.thueringen.de/ veröffentlichte Website des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, PORTIA barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO). 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?  

  • PDF-Dokumente, bei denen die Umsetzung der Barrierefreiheit nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu realisieren wäre.  
  • Nicht alle Navigationselemente sind vollständig über die Tastatur erreichbar bzw. ansteuerbar.   
  • Die Seitenbereiche sind nicht vollständig durch Überschriften, Sprunglinks oder Landmarks strukturiert.   
  • Grafische Bedienelemente verfügen nicht durchgängig über eindeutige Alternativtexte.   
  • Nicht alle Farbkontraste entsprechen vollständig den Anforderungen an die Barrierefreiheit.   
  • Die Formulare erfüllen die Kriterien der Barrierefreiheit derzeit noch nicht vollständig.   
  • Die Website verfügt derzeit über keine Version in Gebärdensprache.  
  • Die Website verfügt derzeit über keine Version in Leichter Sprache.  
  • Bei Videos stehen derzeit in einigen Fällen keine nachbearbeiteten Untertitel zur Verfügung.

Die Beseitigung dieser bekannten Mängel ist derzeit in Arbeit und dauert an. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, wird es auf dieser Seite entsprechend veröffentlicht bzw. die Barrierefreiheitserklärung aktualisiert.

Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit  

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen kontinuierlich um. Einzelne Seiteninhalte werden von uns bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Für nicht barrierefreie Dokumente werden, soweit möglich, alternative Darstellungswege geprüft und umgesetzt, etwa die Darstellung in reiner Textform.

Geplante Maßnahmen zur Sicherstellung eines Prozesses zur Barrierefreiheit sind:  

  • Wir machen einen Plan. Der Plan zeigt: So wird die Website barrierefrei.
  • Wir schulen Menschen. Damit erklären wir das Thema Barrierefreiheit.  
  • Wir prüfen die Website vor dem Start. Die Prüfung findet vor der Veröffentlichung im Internet statt.  
  • Wir prüfen die Website regelmäßig. Wir schauen: Werden die Regeln für Barrierefreiheit eingehalten?

Datum der Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.09.2026 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung von PORTIA auf Barrieren stoßen, können Sie dieses KONTAKTFORMULAR nutzen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Dienstsitz beim Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt

Besucheradresse:
Häßlerstraße 6
99096 Erfurt

Tel: +49 361 573 11 8000  
E-Mail: internet@tlmb.thueringen.de