Das neue Antragsverfahren für die Tierwohlförderung ist gestartet - mit ausgeweiteten Förderobergrenzen bei Schweinemaßnahmen.
Bis zum 30.09.2024 können interessierte Tierhalter Anträge auf Tierwohlförderung für die Sommerweidehaltung von Rindern, die verschiedenen Schweinemaßnahmen und die Haltung von bedrohten Nutztierrassen in Thüringen stellen.
Die Besonderheiten sind:
- 4-jähriger Verpflichtungszeitraum für neu beantragte Fördervorhaben
- Neue Förderobergrenzen bei den Schweinemaßnahmen S2, S3 und S4 (1.300 Sauenplätze, 6.000 Ferkelaufzuchtplätze und 7.000 Mastplätze). Lediglich die neu dazukommenden Tierplätze sind mittels eines Neuantrages zu beantragen.
- Änderungsanträge zur Ausdehnung der zuwendungsfähigen GVE-Summe von bereits bestehenden Verpflichtungen in den Maßnahmen R und G
- Änderungsanträge für Wechsel in eine höhere Förderstufe bei den Rinder- und Schweinemaßnahmen
- Änderungsanträge für Förderstufenwechsel von einer 5-monatigen zu einer 4-monatigen Sommerweidehaltung von Rindern
- Aufnahme der Nutztierrassen Gelbvieh, Leicoma und Schwäbisch-Hällisches Schwein zur Förderung der Genetischen Ressourcen in Maßnahme G